Datenschutz im Verein: Was Sie beachten müssen
Recht & Compliance

Datenschutz im Verein: Was Sie beachten müssen

Von Dr. Anna Weber 2 Min. Lesezeit 160 Aufrufe

DSGVO klingt kompliziert – muss es aber nicht sein

Seit Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – auch für Sportvereine. Viele Vorstände sind verunsichert: Was darf ich speichern? Wer darf Zugriff haben? Was passiert bei Verstößen?

Diese Daten dürfen Sie speichern

Als Verein dürfen Sie personenbezogene Daten speichern, wenn:

  • Einwilligung vorliegt: Mitglieder haben Beitrittserklärung unterschrieben
  • Vertrag besteht: Mitgliedschaft = Vertragsverhältnis
  • Berechtigtes Interesse: Für Vereinszwecke notwendig (Training organisieren, Kommunikation)

Diese Rechte haben Mitglieder

  • Auskunft: Recht zu erfahren, welche Daten gespeichert sind
  • Berichtigung: Falsche Daten korrigieren lassen
  • Löschung: Nach Austritt Daten löschen (außer gesetzliche Aufbewahrungspflichten)
  • Widerspruch: Verwendung für bestimmte Zwecke untersagen (z.B. Newsletter)

Checkliste für DSGVO-Compliance

  • ✅ Datenschutzerklärung auf Website vorhanden
  • ✅ Einwilligungen dokumentiert (Beitrittsformulare, Newsletter-Anmeldungen)
  • ✅ Zugriffskontrolle (nicht jeder darf alle Daten sehen)
  • ✅ Sichere Speicherung (verschlüsselte Datenbank, Backups)
  • ✅ Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten geführt
  • ✅ Auftragsverarbeitungsverträge mit Dienstleistern (z.B. Software-Anbieter)

Wie KlubPortal Sie unterstützt

Mit Klub Base sind Sie auf der sicheren Seite:

  • Server in der EU (Deutschland/Schweiz)
  • SSL-Verschlüsselung für alle Datenübertragungen
  • Rollenbasierte Zugriffsrechte (Trainer sehen nur ihre Mannschaft)
  • Automatische Backup-Routinen
  • DSGVO-konforme AV-Verträge inklusive
  • Integrierte Löschfunktionen für ausgetretene Mitglieder

Häufige Fehler vermeiden

❌ Nicht machen:

  • WhatsApp-Gruppen mit Spieler-Handynummern (ohne Einwilligung)
  • Geburtsdaten/Adressen öffentlich auf Website zeigen
  • Fotos von Kindern ohne Einwilligung der Eltern veröffentlichen
  • Excel-Listen per unverschlüsselter E-Mail versenden

✅ Stattdessen:

  • Geschlossene Kommunikationskanäle nutzen (z.B. Klub Base Messenger)
  • Nur notwendige Daten anzeigen (Vorname reicht oft)
  • Foto-Einwilligungen bei Anmeldung einholen
  • Sichere Software mit verschlüsselter Übertragung verwenden

Fazit: Datenschutz ist kein Hexenwerk. Mit der richtigen Software und etwas Sensibilität schützen Sie Ihre Mitglieder – und sich selbst vor Bußgeldern.

Tags

DSGVO Datenschutz Recht Compliance Sicherheit

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